Anschlussverfahren
Anschlussverfahren (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Anschlussverfahren | die Anschlussverfahren |
Genitiv | des Anschlussverfahrens | der Anschlussverfahren |
Dativ | dem Anschlussverfahren | den Anschlussverfahren |
Akkusativ | das Anschlussverfahren | die Anschlussverfahren |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- An·schluss·ver·fah·ren, Plural: An·schluss·ver·fah·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʁən]
- Hörbeispiele: Anschlussverfahren (Info)
Bedeutungen:
- [1] deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403–406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Synonyme:
- [1] Adhäsionsprozess (seltener), Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren
Beispiele:
- [1] Das Anschlussverfahren hat keine große praktische Bedeutung.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Löwe-Rosenberg: Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. 25. Auflage. Sechster Band: §§ 374–495; EGStPO, De Gruyter, Berlin 2001, Vor § 403 Rn. 7