Analogieverbot (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Analogieverbot die Analogieverbote
Genitiv des Analogieverbotes
des Analogieverbots
der Analogieverbote
Dativ dem Analogieverbot
dem Analogieverbote
den Analogieverboten
Akkusativ das Analogieverbot die Analogieverbote

Worttrennung:

Ana·lo·gie·ver·bot, Plural: Ana·lo·gie·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [analoˈɡiːfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:   Analogieverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Vorschrift zur Verhinderung der Ahndung einer nicht strafbaren Handlung

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Analogie und Verbot

Beispiele:

[1] Gegen vermeintliche oder tatsächliche Verstöße gegen das Analogieverbot kann durch die Berufung oder die Revision, notfalls im Wege der Verfassungsbeschwerde, vorgegangen werden.

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Analogieverbot