Aliud
Aliud (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Aliud | die Alia |
Genitiv | des Aliud | der Alia |
Dativ | dem Aliud | den Alia |
Akkusativ | das Aliud | die Alia |
Anmerkung:
- Der Genitiv Singular wird mehrfach mit -s verwendet, obwohl in Duden. Deutsches Universalwörterbuch ein endungsloser Genitiv angezeigt wird.[1]
Alternative Schreibweisen:
- überwiegend in Fachtexten, auch mit Artikel ‹das aliud›, siehe auch untenstehende Beispiele: aliud
Worttrennung:
- Ali·ud, Plural: Alia
Aussprache:
- IPA: [ˈaːli̯ʊt]
- Hörbeispiele: Aliud (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Falschleistung, also zum Beispiel ein gelieferter Gegenstand, der nicht der bestellten und vereinbarten Gattung angehört
Sinnverwandte Wörter:
Beispiele:
- [1] „Akzeptiert der Gläubiger das Aliud in Kenntnis der Umstände als schuldgemäße, entfällt der Tatbestand der Nichtleistung […].“[2]
- [1] „Das aliud war jedenfalls zunächst nicht die Sache, die geschuldet wurde.“[3]
- [1] „Kann der Verkäufer die Sache nicht zurückfordern, so stellt sich die Frage, ob der Käufer einen eventuellen Mehrwert des aliuds bezahlen muß.“[4]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Aliud (Recht)“
Quellen:
- ↑ Duden. Deutsches Universalwörterbuch. 6., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007. ISBN 3-411-05506-5
- ↑ Roland Schwarze: Das Recht der Leistungsstörungen. Abgerufen am 29. November 2021.
- ↑ http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/Vorlesung/aliudundmanko.htm
- ↑ http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/pdf_docs/Schuldrechtsreform.pdf