Aussprache:

IPA: [ˌaːbeːˈfaʊ̯]
Hörbeispiele:   ABV (Info),   ABV (Info)

Bedeutungen:

[1] historisch: Abschnittsbevollmächtigter

Beispiele:

[1] „Das im Dezember 1952 eingeführte ABV-System beruhte auf der Einteilung des gesamten Territoriums der DDR in ‚Abschnitte‘ mit durchschnittlich 4 000 Einwohnern. Jeweils ein Polizist, der ABV, hatte in seinem Abschnitt ein weitgefächertes Programm informatorischer, vorbeugender und ordnungssichernder Aufgaben wahrzunehmen.“[1]
[1] Wikipedia-Artikel „ABV
[1] Dudenredaktion des VEB Bibliographischen Institut Leipzig: Der Große Duden. Wörterbuch und Leitfaden der deutschen Rechtschreibung mit einem Anhang: Vorschriften für den Schriftsatz, Korrekturvorschriften und Hinweise für das Maschinenschreiben. 17. Auflage. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984 (Durchgesehener Nachdruck der 17., neubearbeiteten Aufl. von 1976), Seite 582 „Verzeichnis von Abkürzungen, Kurzzeichen und Zeichen“

Quellen:

  1. Thomas Lindenberger (Herausgeber): Die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Studien zur Gesellschaftsgeschichte der DDR. Böhlau Verlag, Köln 1999, ISBN 9783412135980, Seite 169 f.