unzurechenbar (Deutsch)

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Positiv Komparativ Superlativ
unzurechenbar
Alle weiteren Formen: Flexion:unzurechenbar

Worttrennung:

un·zu·re·chen·bar, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈʊnt͡suːˌʁɛçn̩baːɐ̯], [ˈʊnt͡suˌʁɛçn̩baːɐ̯]
Hörbeispiele:   unzurechenbar (Info)

Bedeutungen:

[1] so, dass es nicht zugerechnet werden kann

Gegenwörter:

[1] zurechenbar

Beispiele:

[1] „Alles, was der Täter als direkte oder indirekte Folge seiner äußeren oder inneren Handlung voraussehen mußte, ist zurechenbar, was er nicht voraussehen konnte, ist unzurechenbar; was er voraussehen konnte und nicht vorausgesehen hat, wird strafbar, wenn er es hätte voraussehen sollen.“[1]
[1] „Fehlt es an diesem Kriterium, handelt der Suizident also etwa unzurechenbar aus der Situation einer akuten Psychose oder schwerwiegenden Depression heraus, so ist der Unterstützende [...] nach allgemeiner Ansicht wegen eines Totschlags (§ 212 StGB) oder gegebenenfalls wegen Mordes (§ 211 StGB) strafbar.“[2]
[1] „[...] so muss derjenige, welcher eine solche That begangen hat, wahnsinnig und daher unzurechenbar sein [...]“[3]
[1] „Allerdings können während ihrer Ausführung unzurechenbare Handlungen zurechenbar werden, wenn die handelnden Personen sich durch früheres zurechenbares Handeln selbst in den Zustand gebracht haben.“[4]
[1] „Geht es aber um Auslandstaten oder um Delikte, die in örtlicher Hinsicht letztlich wirklich unkonkretisier- und unzurechenbar bleiben, kommt in solchen Fällen [...] die nach Art und Gegenstand ähnlichste Regelung des VStG zur Anwendung [...]“[5]

Übersetzungen

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[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „unzurechenbar
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalunzurechenbar
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „unzurechenbar

Quellen:

  1. Friedrich Kirchner, Carl Michaëlis: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Dürr, Leipzig 1907, Seite 700.
  2. Carlo Grimm, Ingo Hillebrand: Sterbehilfe – Rechtliche und ethische Aspekte. Karl Alber, Freiburg, München 2009, Seite 29–30.
  3. Franz Ney: Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältniße zur Rechtspflege: mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Kaulfuß Wwe., Prandel & Comp., Wien 1847, Seite 166.
  4. Anna-Chatarina Gebbers: Unzurechenbar – Politiken des Displays: Mariana Castillo Deball im Hamburger Bahnhof. Abgerufen am 6. März 2022.
  5. Verfassungsgerichtshof (VfGH). 16. Oktober 1991, abgerufen am 6. März 2022.