unklagbar
unklagbar (Deutsch)
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unklagbar | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:unklagbar |
Worttrennung:
- un·klag·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ʊnˈklaːkbaːɐ̯], [ˈʊnklaːkbaːɐ̯]
- Hörbeispiele: unklagbar (Info), unklagbar (Info)
- Reime: -aːkbaːɐ̯
Bedeutungen:
- [1] so, dass es nicht vor Gericht gebracht werden kann
Gegenwörter:
- [1] klagbar
Beispiele:
- [1] „Auf den Fall, daß das große Bauernheer auf die Stadt zöge, und auch die hallischen Bauern, wie sie sich ohne Scheu hören ließen, sich zu demselben schlügen, wurde zum Voraus beschlossen, ihnen etliche aus dem Rath und dem größern Ausschuß entgegen zu senden und Frieden anzubieten, mit dem Begehren, daß sie die Stadt in Ruhe lassen sollen, weil der Rath hoffe, seine Unterthanen unklagbar zu halten.“[1]
- [1] „Vereinzelt findet sich die Ansicht (OGH JB1 2000 517 nach Kerschner), dass Vereinbarungen über ‚rein persönliche‘ Rechtswirkungen der Ehe unklagbar seien, dass es sich vielmehr um ‚faktische Einigungen‘ handle, mit denen keine Haftung verknüpft sei [...]“[2]
- [1] „Unklagbar ist dagegen der von einem solchen Buchmacher kreditierte Wettpreis, wenn der Vertragspartner die Wette verloren hat.“[3]
- [1] „Die Mindermeinung verkennt den Begriff der Klagbarkeit. Diese liegt nur im Falle mangelnder Rechtsgarantie (die Verbindlichkeit ist vollkommen, aber unklagbar), nicht aber im Falle mangelnder Rechtsqualität (die Verbindlichkeit ist materiell-rechtlich unvollkommen) vor.“[4]
- [1] „Die Eingehung der Ehe ist unklagbar. Dies schreibt § 1297 I BGB: »Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden«.“[5]
- [1] „Die Einkaufstaxe wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn sich der Bewerber oder die Bewerberin wenigsten 25 Jahre in der Politischen Gemeinde unklagbar aufgehalten hat.“[6]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] so, dass es nicht vor Gericht gebracht werden kann
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „unklagbar“
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „unklagbar“
Quellen:
- ↑ Wilhelm Zimmermann: Geschichte des großen Bauernkriegs. Zweiter Band. In: Projekt Gutenberg-DE. (URL, abgerufen am 19. Februar 2022) .
- ↑ Walter Buchegger, Richard Holzhammer: Zivilprozessrecht. Streitiges Erkenntnisverfahren. Fälle und Lösungen. Springer-Verlag, 2004, ISBN 978-3211224878, Seite 52
- ↑ Entscheidungstext OGH 24.09.1997 5 Ob 2201/96d. Abgerufen am 19. Februar 2022.
- ↑ Wolfgang Vogelsang: Zulässigkeit der Klage III. Abgerufen am 19. Februar 2022.
- ↑ Matthias Düsi: Pflicht auf Eingehung der Ehe aus Verlöbnis. 24. Mai 2010, abgerufen am 19. Februar 2022.
- ↑ Mitgliedschaft. Abgerufen am 19. Februar 2022.