unbeleihbar
unbeleihbar (Deutsch)
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unbeleihbar | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:unbeleihbar |
Worttrennung:
- un·be·leih·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˌʊnbəˈlaɪ̯baːɐ̯], [ˈʊnbəˌlaɪ̯baːɐ̯]
- Hörbeispiele: unbeleihbar (Info), unbeleihbar (Info)
- Reime: -aɪ̯baːɐ̯
Bedeutungen:
- [1] so, dass es nicht beliehen werden kann
Gegenwörter:
- [1] beleihbar
Beispiele:
- [1] „Das neue Produkt ist unvererbbar, unbeleihbar, unveräußerbar, unkapitalisierbar und unübertragbar. Wer soll das kaufen?“[1]
- [1] „Das Volkseigentum war unveräußerlich, unbeleihbar und in besonderer Weise strafrechtlich geschützt.“[2]
- [1] „Die Überführung von Volkseigentum in Privateigentum war per Gesetz ausgeschlossen, es war unveräußerlich und unbeleihbar.“[3]
- [1] „Ohne die Löschungsbewilligung der Bank aber ist das Grundstück unverkäuflich und unbeleihbar und jeder Tag Verzögerung ist für die Verkäufer ein Verlust.“[4]
- [1] „[...] der Gemeindeeigentum bleibt, der unverkäuflich, unbeleihbar und unkündbar ist.“[5]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] so, dass es nicht beliehen werden kann
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „unbeleihbar“
Quellen:
- ↑ Erhard Drengemann: Rürup: »Keine Rente ist sicher«. In: Handelsblatt Online. 15. Oktober 2004, ISSN 0017-7296 (URL) .
- ↑ Volkseigentum. 16. Januar 2006, abgerufen am 26. März 2022.
- ↑ Klaus Behling: Leben in der DDR – Vergessenes aus der Geschichte in 111 Fragen. Abgerufen am 26. März 2022.
- ↑ Udo Reifner: Vorfälligkeitsentschädigung – festgemauert im Hypothekenkredit. In: bank und markt – Zeitschrift für Retailbanking. Nummer 10, 2006, Seite 31 .
- ↑ Edgar Rasch: Organisationsgeschichtliche Betrachtungen. In: Die Gartenwelt. 28, Nummer 35, 1924, Seite 394 .