unbeleihbar (Deutsch)

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Positiv Komparativ Superlativ
unbeleihbar
Alle weiteren Formen: Flexion:unbeleihbar

Worttrennung:

un·be·leih·bar, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˌʊnbəˈlaɪ̯baːɐ̯], [ˈʊnbəˌlaɪ̯baːɐ̯]
Hörbeispiele:   unbeleihbar (Info),   unbeleihbar (Info)
Reime: -aɪ̯baːɐ̯

Bedeutungen:

[1] so, dass es nicht beliehen werden kann

Gegenwörter:

[1] beleihbar

Beispiele:

[1] „Das neue Produkt ist unvererbbar, unbeleihbar, unveräußerbar, unkapitalisierbar und unübertragbar. Wer soll das kaufen?“[1]
[1] „Das Volkseigentum war unveräußerlich, unbeleihbar und in besonderer Weise strafrechtlich geschützt.“[2]
[1] „Die Überführung von Volkseigentum in Privateigentum war per Gesetz ausgeschlossen, es war unveräußerlich und unbeleihbar.“[3]
[1] „Ohne die Löschungsbewilligung der Bank aber ist das Grundstück unverkäuflich und unbeleihbar und jeder Tag Verzögerung ist für die Verkäufer ein Verlust.“[4]
[1] „[...] der Gemeindeeigentum bleibt, der unverkäuflich, unbeleihbar und unkündbar ist.“[5]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „unbeleihbar

Quellen:

  1. Erhard Drengemann: Rürup: »Keine Rente ist sicher«. In: Handelsblatt Online. 15. Oktober 2004, ISSN 0017-7296 (URL).
  2. Volkseigentum. 16. Januar 2006, abgerufen am 26. März 2022.
  3. Klaus Behling: Leben in der DDR – Vergessenes aus der Geschichte in 111 Fragen. Abgerufen am 26. März 2022.
  4. Udo Reifner: Vorfälligkeitsentschädigung – festgemauert im Hypothekenkredit. In: bank und markt – Zeitschrift für Retailbanking. Nummer 10, 2006, Seite 31.
  5. Edgar Rasch: Organisationsgeschichtliche Betrachtungen. In: Die Gartenwelt. 28, Nummer 35, 1924, Seite 394.