schulpflichtig
schulpflichtig (Deutsch)
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schulpflichtig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:schulpflichtig |
Worttrennung:
- schul·pflich·tig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈʃuːlˌp͡flɪçtɪç], [ˈʃuːlˌp͡flɪçtɪk]
- Hörbeispiele: schulpflichtig (Info) schulpflichtig (Info)
Bedeutungen:
- [1] (gemäß dem Gesetz) zum Schulbesuch verpflichtet
Herkunft:
- Ableitung von Schulpflicht mit dem Ableitungsmorphem -ig
Beispiele:
- [1] In Deutschland ist man je nach Bundesland mindestens neun Jahre lang schulpflichtig.
- [1] „Laut dem Gesetz dürfen Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, an allgemeinbildenden Pflichtschulen nicht als außerordentliche Schüler aufgenommen werden.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] (gemäß dem Gesetz) zum Schulbesuch verpflichtet
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „schulpflichtig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „schulpflichtig“
- [1] Duden online „schulpflichtig“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „schulpflichtig“ auf wissen.de
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „schulpflichtig“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „schulpflichtig“
Quellen:
- ↑ Bernadette Bayrhammer: Kritik an "Schulverbot" für Flüchtlinge zeigt Wirkung. In: DiePresse.com. 13. September 2016, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 20. Januar 2018) .