ne bis in idem
ne bis in idem (Latein)
BearbeitenWorttrennung:
- ne bis in idem
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtsgrundsatz: niemand soll zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden, keine Doppelbestrafung
Herkunft:
- wörtlich: „nicht zweimal für dieselbe Sache“
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „ne bis in idem“