meldungspflichtig (Deutsch)

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Positiv Komparativ Superlativ
meldungspflichtig
Alle weiteren Formen: Flexion:meldungspflichtig

Worttrennung:

mel·dungs·pflich·tig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈmɛldʊŋsp͡flɪçtɪç], [ˈmɛldʊŋsp͡flɪçtɪk]
Hörbeispiele:   meldungspflichtig (Info),   meldungspflichtig (Info)

Bedeutungen:

[1] vorgeschrieben, dass es einer Behörde zu melden ist

Beispiele:

[1] Ansteckende Krankheiten wie z.B. TBC sind in vielen Ländern meldungspflichtig.
[1] „Ein am 1. September 1963 in Kraft tretender Erlaß verpflichtet sie, ihren Dienststellen alle Veränderungen in ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu melden. Die Liste der meldungspflichtigen Veränderungen umfaßt 81 Positionen. Unter der Nr. 28,-wird gefordert, fernschriftlich beziehungsweise schriftlich den Tod des Beamten/angestellten" zu melden.“[1]
[1] „Ich hielt die Vorfälle, speziell den letzten für nicht meldungspflichtig.“[2]
[1] „Ein am 1. September 1963 in Kraft tretender Erlaß verpflichtet sie, ihren Dienststellen alle Veränderungen in ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu melden. Die Liste der meldungspflichtigen Veränderungen umfaßt 81 Positionen. Unter der Nr. 28 wird gefordert, fernschriftlich beziehungsweise schriftlich den „Tod des Beamten/ Angestellten“ zu melden.“[3]

Übersetzungen

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[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „meldungspflichtig
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalmeldungspflichtig

Quellen:

  1. meldungspflichtig. In: Nr. 30. DWDS/Die Zeit, 26. Juli 1963, abgerufen am 29. Mai 2013 (HTML, Deutsch).
  2. Wort: meldungspflichtig. Uni Leipzig/Oberhessische Presse, 19. Januar 2011, abgerufen am 29. Mai 2013 (HTML, Deutsch).
  3. meldungspflichtig. In: Nr. 30. DWDS, 26. Juli 1963, abgerufen am 26. September 2014 (HTML, Deutsch, Quelle: Die Zeit).Parameter „archiv-url“ darf ausschließlich mit dem Parameter „archiv-datum“ zusammen verwendet werden. (Hilfe)