lateinisch-katholisch
lateinisch-katholisch (Deutsch)
BearbeitenPositiv | Komparativ | Superlativ | ||
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lateinisch-katholisch | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:lateinisch-katholisch |
Worttrennung:
- la·tei·nisch-ka·tho·lisch, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [laˈtaɪ̯nɪʃkaˌtoːlɪʃ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] den größten Teil der römisch-katholischen Kirche betreffend, der lateinischen Kirche oder Westkirche (im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen)
Gegenwörter:
Beispiele:
- [1] „Meline Kentikian ist in der armenisch-apostolischen Kirche in den USA getauft worden und in ihr aufgewachsen. Seitdem sie auf dem Land lebt, pflegt sie einen engeren Kontakt zur dortigen lateinisch-katholischen Pfarrei.“[1]
- [1] „Da es aber an manchen Orten Galiziens eine griechisch-katholische, an manchen eine lateinisch-katholische, an manchen sowohl eine griechisch- als eine lateinisch-katholische Pfarrkirche, an manchen weder die eine noch die andere sich befindet, und darum das Aufgeboth in der nächstgelegenen Kirche, zu welcher der Aufenthaltsort der Ehewerber eingepfarret ist, vorgenommen werden muß, so ist die Frage entstanden, ob es einerley sey, die Ehe der erwähnten Personen in der griechisch-katholischen oder in der lateinisch-katholischen Pfarrkirche aufbiethen zu lassen.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] die (katholische) Westkirche betreffend
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „lateinisch-katholische“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „lateinisch-katholisch“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „lateinisch-katholische“, „lateinisch-katholischen“
Quellen:
- ↑ Burkhard Josef Berkmann, Marcus Nelles: Fälle zum katholischen Kirchenrecht. Übungsbeispiele mit Lösungen. Kohlhammer, 2019, ISBN 978-3-17-036167-6, Seite 23 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Georg von Scheidlein: Commentar über die bürgerlichen und politischen Gesetze, welche seit der eingetretenen Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches nachträglich erschienen sind, in so weit die letzteren rechtliche Bestimmungen enthalten. Mösle, 1823, Seite 104, 105 (Zitiert nach Google Books)