im Übrigen (Deutsch)

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Anmerkung:

Die Großschreibung gilt nur für den adverbiellen Gebrauch. Wird ‚übrig‘ als Adjektiv im Sinne von ‚restlich‘ verwendet, wird es kleingeschrieben: „Im übrigen Bundesgebiet gilt ein anderes Gesetz.“

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

im übrigen

Worttrennung:

im Üb·ri·gen

Aussprache:

IPA: [ɪm ˈyːbʁiɡn̩]
Hörbeispiele:   im Übrigen (Info),   im Übrigen (Info)

Bedeutungen:

[1] darüber hinaus; ansonsten
[2] nebenbei bemerkt, nebenbei gesagt

Sinnverwandte Wörter:

[1] außerdem, sonst, ferner
[2] übrigens

Beispiele:

[1] Karl ist ein starker Raucher. Im Übrigen kann ich nicht über ihn meckern.
[2] „Fachlehrer können sich mit dem Satz "Ich mach' hier ja nur Mathe" nicht aus der Verantwortung stehlen. Ich habe diese Ausrede im Übrigen selbst erlebt, als ich noch an der Schule tätig war.“[1]
[2] „Und wenn man nicht so viel flinker wäre als diese lebenden Presswürste (an Land wohlgemerkt), hätte man mir nicht sagen müssen, dass ich mindestens fünf Meter Abstand halten soll, was im Übrigen gar nicht immer möglich war.“[2]
[2] „Im Übrigen hat sich in den 80er Jahren die Position der Gewerkschaften im Zentrum (USA, Großbritannien) geschwächt.“[3]
[2] „Das mag an den strengen Anforderungen liegen, die das Urheberrecht an eine Verwirkung stellt. Sie führen im Übrigen in den allermeisten Fällen zur Ablehnung der Verwirkung.“[4]

Übersetzungen

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[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „übrig
[2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalim+Übrigen
[1] The Free Dictionary „übrig

Quellen: