ges. gesch.
ges. gesch. (Deutsch)
BearbeitenBedeutungen:
Beispiele:
- [1] Atomstromfilter "Murkel", Warenzeichen ges. gesch.
- [1] "Freiburger Bobbele" ges. gesch.
- [1] „Bezeichnungen, aus denen unzweideutig hervorgeht, daß sich der Schutz nur auf das Zeichen selbst, nicht auf die Ware beziehen soll, sind auch ‚Schutzmarke‘, ‚Gesetzlich geschütztes Warenzeichen‘; nicht zutreffend ‚Packung ges. gesch.‘.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] gesetzlich geschützt
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- [1] Duden online „ges__gesch_“
- [1] Ernst Hache, Heinz Sander, Katja Sander: Taschenlexikon Abkürzungen: Wirtschaft, Recht, Steuern, Datenverarbeitung. Expert Verlag/Linde Verlag, Renningen/Wien 1995, ISBN 978-3816910978, Seite 185
Quellen:
- ↑ Rudolf Busse, Joachim Starck: Warenzeichengesetz. Nebst Pariser Verbandsübereinkunft und Madrider Abkommen. 6. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 1990, ISBN 978-3110117790, Seite 225