ges. gesch. (Deutsch)

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Bedeutungen:

[1] gesetzlich geschützt

Beispiele:

[1] Atomstromfilter "Murkel", Warenzeichen ges. gesch.
[1] "Freiburger Bobbele" ges. gesch.
[1] „Bezeichnungen, aus denen unzweideutig hervorgeht, daß sich der Schutz nur auf das Zeichen selbst, nicht auf die Ware beziehen soll, sind auch ‚Schutzmarke‘, ‚Gesetzlich geschütztes Warenzeichen‘; nicht zutreffend ‚Packung ges. gesch.‘.“[1]

Übersetzungen

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[1] Duden online „ges__gesch_
[1] Ernst Hache, Heinz Sander, Katja Sander: Taschenlexikon Abkürzungen: Wirtschaft, Recht, Steuern, Datenverarbeitung. Expert Verlag/Linde Verlag, Renningen/Wien 1995, ISBN 978-3816910978, Seite 185

Quellen:

  1. Rudolf Busse, Joachim Starck: Warenzeichengesetz. Nebst Pariser Verbandsübereinkunft und Madrider Abkommen. 6. Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 1990, ISBN 978-3110117790, Seite 225