entstaatlichend (Deutsch)

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Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.

Worttrennung:

ent·staat·li·chend

Aussprache:

IPA: [ɛntˈʃtaːtlɪçn̩t]
Hörbeispiele:   entstaatlichend (Info)

Grammatische Merkmale:

entstaatlichend ist eine flektierte Form von entstaatlichen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:entstaatlichen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag entstaatlichen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.