dortortig
dortortig (Deutsch)
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dortortig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:dortortig |
Worttrennung:
- dort·or·tig
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] veraltet, sonst Amtsdeutsch: dortig
Abkürzungen:
Beispiele:
- [1] „Es würde diesem Berichte eine zu große Ausdehnung geben, wollten wir es versuchen, nur einige seiner dortortig ausgeführten Muthesproben zu schildern, welche in dem Munde des Volkes fortleben und nicht so leicht erlöschen werden.“[1]
- [1] „Ueber Einschreiten der Regierung des Freistaates und eidgenössischen Standes Graubünden hat die geheime Hof- und Staatskanzlei der vereinigten Hofkanzlei eine dortortig bestehende gesetzliche Bestimmung bekannt gemacht, zu Folge welcher keine im Auslande erfolgte Trauung Graubündtner Angehörigen ohne vorher erhaltene Bewilligung der Kantons-Regierung als giltig anerkannt wird.“[2][3]
- [1] „Das Bundesverwaltungsgericht forderte im Wege der Amtshilfe vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Magistrat XXXX die dortortigen Verfahrensakten zu der Beschwerdeführerin an und übermittelte dem AMS die daraus in das Verfahren aufgenommenen Aktenteile.“[4]
- [1] „Welcher Auftrag in allerhöchsten Namen und die weitere allerhöchste Entschliessung man also den Erzbischöfflichen Konsistorio zur dortortig betrefenden Befolgung und sonstigen Wissenschafft hiemit ertheilet, wie dann auch unter einem durch die Kreis-Aemter und Stadthauptleute das Behörige an die sammentliche Stiffter und Klöster zu ihrer Nachachtung ergehet.“[5]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „dortig“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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- [1] Wikipedia-Artikel „DO“ – dort Abkürzung do.
- [1] Benjamin Gilde: Österreich im KSZE-Prozess 1969-1983. Walter de Gruyter, 2013, Seite 297 (Fußnote, Zitiert nach Google Books) .
Quellen:
- ↑ J. Hirtenfeld (Herausgeber): Militär-Zeitung. Zehnter Jahrgang, Auer, Wien 1857, Seite 395 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Gustav Porubszky: Rechte der Protestanten in Österreich. Wilhelm Braumüller, Wien 1867, Seite 31 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Adalbert Theodor Michel: Handbuch des Allgemeinen Privatrechtes für das Kaiserthum Oesterreich. Erster Band, Eduard Hölzel, Olmüz 1853, Seite 137 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Erkenntnis des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2016
- ↑ Sammlungen der k.k. landesfürstlichen Verordnungen und Gesetze. Franz Augustin Höchenberger, Prag 1782, Seite 8 (Zitiert nach Google Books) .