amtssässig
amtssässig (Deutsch)
BearbeitenPositiv | Komparativ | Superlativ | ||
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amtssässig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:amtssässig |
Worttrennung:
- amts·säs·sig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈamt͡sˌzɛsɪç], [ˈamt͡sˌzɛsɪk]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] veraltet: der Gerichtsbarkeit der lokalen Behörde unterstehend
Synonyme:
- [1] amtsässig
Beispiele:
- [1] „Die Dotalgerichte wurden von jeher meist als bloß amtssässig betrachtet und die Obergerichtsbarkeit den landes- oder gutsherrlichen Gerichten überlassen.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] der Gerichtsbarkeit der lokalen Behörde unterstehend
- [(1)] Wikipedia-Artikel „Schriftsässigkeit“ (dort auch „amtssässig“)
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „amtssässig“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Neubearbeitung (A–F), 9. Bände. Göttingen/Berlin 1980–2016 „amtssässig“ (digitalisierte Fassung)
- [1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „amtssässig“
Quellen: