Bedeutungen:

[1] Abkürzung für Approbationsordnung für Zahnärzte

Beispiele:

[1] „Gemäß § 50 ZÄPrO wird die Prüfung in der Zahnersatzkunde von einem Prüfer und in der Regel an zehn Tagen abgehalten.“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „ZÄPrO
[1] Approbationsordnung für Zahnärzte. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 29. Juni 2014.

Quellen:

  1. Beschluss des OVG NRW vom 29. Mai 2013 (AZ. 13 E 1164/12). In: anerkennung-in-deutschland.de. Bundesministerium für Bildung und Forschung, abgerufen am 29. Juni 2014.