Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Vorsteuerabzug | die Vorsteuerabzüge |
Genitiv | des Vorsteuerabzugs des Vorsteuerabzuges |
der Vorsteuerabzüge |
Dativ | dem Vorsteuerabzug | den Vorsteuerabzügen |
Akkusativ | den Vorsteuerabzug | die Vorsteuerabzüge |
Worttrennung:
- Vor·steu·er·ab·zug, Plural: Vor·steu·er·ab·zü·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯ʃtɔɪ̯ɐˌʔapt͡suːk]
- Hörbeispiele: Vorsteuerabzug (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer mit der von ihm vereinnahmten Mehrwertsteuer zu verrechnen
Beispiele:
- [1] „Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Verrechnung von vereinnahmter und in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer
- [1] Wikipedia-Artikel „Vorsteuerabzug“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorsteuerabzug“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorsteuerabzug“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vorsteuerabzug“
Quellen:
- ↑ § 15 Umsatzsteuergesetz (Deutschland). Abgerufen am 20. Januar 2023.