Teilnahmegebühr (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Teilnahmegebühr die Teilnahmegebühren
Genitiv der Teilnahmegebühr der Teilnahmegebühren
Dativ der Teilnahmegebühr den Teilnahmegebühren
Akkusativ die Teilnahmegebühr die Teilnahmegebühren

Worttrennung:

Teil·nah·me·ge·bühr, Plural: Teil·nah·me·ge·büh·ren

Aussprache:

IPA: [ˈtaɪ̯lnaːməɡəˌbyːɐ̯]
Hörbeispiele:   Teilnahmegebühr (Info)

Bedeutungen:

[1] Gebühr, die man für die Teilnahme an etwas entrichten muss

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Teilnahme und Gebühr

Sinnverwandte Wörter:

[1] Nenngeld

Oberbegriffe:

[1] Gebühr

Beispiele:

[1] „Das Gericht in Sachsen-Anhalt müsse nun klären, ob bei Dietze vor rund dreieinhalb Jahren die Voraussetzungen vorgelegen haben, dass er mit der Teilnahmegebühr von 15 Euro "ausschließlich oder doch ganz überwiegend die Veranstaltungskosten gedeckt" hatte.“[1]
[1] „Da die Wege auf Privatland verlaufen, wird ein Teil der Teilnahmegebühren an die Landbesitzer abgeführt.“[2]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Teilnahmegebühr“, Seite 1054.
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Teilnahmegebühr
[1] Duden online „Teilnahmegebühr
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilnahmegebühr
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalTeilnahmegebühr
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Teilnahmegebühr
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Teilnahmegebühr

Quellen:

  1. Pokern gilt nicht per se als Glücksspiel. Abgerufen am 5. November 2024.
  2. Jörg-Thomas Titz: InselTrip Färöer. Reise Know-How Verlag Peter Rump, Bielefeld 2017, ISBN 978-3-8317-2904-3, Seite 51.