Strafvorbehalt
Strafvorbehalt (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Strafvorbehalt | die Strafvorbehalte |
Genitiv | des Strafvorbehalts des Strafvorbehaltes |
der Strafvorbehalte |
Dativ | dem Strafvorbehalt dem Strafvorbehalte |
den Strafvorbehalten |
Akkusativ | den Strafvorbehalt | die Strafvorbehalte |
Worttrennung:
- Straf·vor·be·halt, Plural: Straf·vor·be·hal·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːfˌfoːɐ̯bəhalt]
- Hörbeispiele: Strafvorbehalt (Info)
Bedeutungen:
- [1] deutsches Strafrecht: gemäß § 59 StGB mögliche Entscheidung des Gerichts dahingehend, dass eine bereits bestimmte Strafe zunächst nicht ausgeurteilt wird, sondern die Verurteilung vom Verhalten des Angeklagten in der Bewährungszeit abhängig gemacht wird
Gegenwörter:
- [1] Verurteilung
Beispiele:
- [1] „Obwohl es sich bei der Strafaussetzung nicht, wie bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt, um eine originäre Sanktion, sondern um eine Strafvollstreckungsregel handelt, bestehen doch konstruktiv viele Ähnlichkeiten zwischen beiden Instituten“.[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Verwarnung mit Strafvorbehalt
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Groß in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage, 2016, Vorbemerkung zu § 59, Randnummer 1.
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafvorbehalt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Strafvorbehalt“
Quellen:
- ↑ Groß in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage, 2016, Vorbemerkung zu § 59, Randnummer 3.