Stolgebühr
Stolgebühr (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Stolgebühr | die Stolgebühren |
Genitiv | der Stolgebühr | der Stolgebühren |
Dativ | der Stolgebühr | den Stolgebühren |
Akkusativ | die Stolgebühr | die Stolgebühren |
Worttrennung:
- Stol·ge·bühr, Plural: Stol·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtoːlɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Religion: fixer Betrag, der Geistlichen und Kirchendienern für die Verrichtung gottesdienstlicher Handlungen oder die Spendung von Sakramenten zusteht
Beispiele:
- [1] Stolgebühren wurden in der evangelischen und katholischen Kirche Deutschlands weitgehend abgeschafft.[1]
- [1] „Für die Beerdigung ihrer Kinder unter 13 Jahren beträgt die Stolgebühr 6 Gulden.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Stolgebühr“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Stolgebühr“
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. In: Der große Duden (in acht Bänden). 15. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut, Mannheim 1961 , Seite 652, Eintrag „Stolgebühren“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 4232, Eintrag „Stolgebühren“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 4232, Eintrag „Stolgebühren“
- ↑ Michael Leonhard: Verfassung der Militär-Seelsorge in den k. k. österreichischen Staaten mit Rücksicht auf die Rechte und Pflichten des Civil-Clerus in militärgeistlichen Angelegenheiten. Michael Lechner, Wien 1842, Seite 266 (Zitiert nach Google Books) .