Respizienz (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Respizienz die Respizienzen
Genitiv der Respizienz der Respizienzen
Dativ der Respizienz den Respizienzen
Akkusativ die Respizienz die Respizienzen

Worttrennung:

Re·s·pi·zi·enz, Plural: Re·s·pi·zi·en·zen

Aussprache:

IPA: [ʁespiˈt͡si̯ɛnt͡s], [ʁɛspiˈt͡si̯ɛnt͡s]
Hörbeispiele:   Respizienz (Info)
Reime: -ɛnt͡s

Bedeutungen:

[1] nochmalige Überprüfung bereits korrigierter Schülerarbeiten in Bayern

Beispiele:

[1] „Eine wichtige Form der schulinternen Qualitätssicherung ist die Respizienz, d. h. ‚die Überprüfung von Leistungsnachweisen auf Angemessenheit und Benotung‘.“[1]
[1] „Grundsätzlich gilt, dass die Lehrer gehalten sind, die Regeln anzuwenden und die Fachbetreuer wie auch die Schulleiter sich hiervon – zum Beispiel bei der Respizienz der Aufgaben – überzeugen.“[2]
[1] „[Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter] kann den Fachbetreuern seine Vorstellungen zur Schulentwicklung, zur Bearbeitung von Beschwerdefällen, zur Respizienz, zur Mitwirkung bei der Beurteilung, aber auch zum Schulprofil und zur Schulentwicklung vermitteln und sich ein Meinungsbild zu diesen oder anderen Themen einholen.“[3]
[1] „Es wird darum gebeten, die Kolleginnen und Kollegen entsprechend zu informieren und auch im Rahmen der schulischen Respizienz verstärkt darauf zu achten, dass alte Abituraufgaben nicht in Schulaufgaben verwendet werden.“[4]
[1] „Die Beschreibung der Funktionen, die Wahrnehmung von besonderen Aufgaben der Funktionsinhaber (fachliche und organisatorische Leitung, Qualitätsmanagement und -sicherung, Evaluation durch Respizienz, Fortbildung usw.) rechtfertigen die höhere Besoldung.“[5]
[1] „Weiterhin gilt bei der Respizienz zu beachten: Wenn keine Schulaufgabe geschrieben wird, muss eine andere schriftliche Leistungserhebung respiziert werden.“[6]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Respizienz

Quellen:

  1. Karl-Heinz Bruckner et al.: Schulische Prozesse gestalten. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München, Mai 2007, Seite 29, abgerufen am 1. April 2016.
  2. Plenarprotokoll 14/52 v. 29.11.2000 Bayerischer Landtag · 14.Wahlperiode, Seite 3593
  3. Jörg Eyrainer: Gymnasium 2020 Grundlagen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, 2015, Seite 57, abgerufen am 1. April 2016.
  4. Verbot der Verwendung alter Abituraufgaben in Leistungserhebungen der Oberstufe. Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), 22. Juni 2009, abgerufen am 1. April 2016.
  5. Wolfgang Lambl: Hauptpersonalrat mit Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle im Dialog. In: vlb-akzente. VLB Verlag, Dezember 2010, Seite 68, abgerufen am 3. April 2016.
  6. Jochen Meyer, Andreas Thalmaier, Christian Scheungrab: Kontaktbrief 2007. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München, September 2007, abgerufen am 3. April 2016.