Nichtangriffspakt (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Nichtangriffspakt die Nichtangriffspakte
Genitiv des Nichtangriffspaktes
des Nichtangriffspakts
der Nichtangriffspakte
Dativ dem Nichtangriffspakt den Nichtangriffspakten
Akkusativ den Nichtangriffspakt die Nichtangriffspakte

Worttrennung:

Nicht·an·griffs·pakt, Plural: Nicht·an·griffs·pak·te

Aussprache:

IPA: [ˈnɪçtʔanɡʁɪfsˌpakt], [nɪçtˈʔanɡʁɪfsˌpakt]
Hörbeispiele:   Nichtangriffspakt (Info),   Nichtangriffspakt (Info)

Bedeutungen:

[1] Völkerrecht: Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten, die sich verpflichten, ihre Streitigkeiten ohne die Anwendung von Waffengewalt auszutragen

Beispiele:

[1] „Im Hazarajat, das seit Anfang der achtziger Jahre aufgrund eines Nichtangriffspakts mit Kabul bereits autonom war, errichtete die schiitische schura-ye enqelab eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit und baute Schulen, Krankenhäuser und Straßen.“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Nichtangriffspakt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nichtangriffspakt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Nichtangriffspakt
[1] Duden online „Nichtangriffspakt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNichtangriffspakt

Quellen:

  1. Conrad Schetter: Kleine Geschichte Afghanistans. 5. Auflage. C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78487-3, Seite 116.