Hilfe:Grundformeintrag
Definition einer Grundform
In der linguistischen Literatur[1] wird unter Grundform (auch Wörterbuchform, Zitierform) jene Form aus der Gesamtheit eines Lexems verstanden, die in Wörterbüchern verzeichnet ist. Dies ist bei Adjektiven der Positiv, bei Substantiven der Nominativ Singular und bei Verben der durch das Infinitivsuffix erweiterte Stamm (z. B. leg-en).
Einträge im Wiktionary
Ein Eintrag im Hauptnamensraum wird im Wiktionary durch einen Namen (URL) identifiziert und enthält ein oder mehrere Lemmata in verschiedenen Sprachen. Darunter befinden sich sowohl Grundformen als auch flektierte Formen. Grundformen zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie unter der Überschrift {{Bedeutungen}} semantische Beschreibungen enthalten.
Deutsche Grundformeinträge
In der Kategorie:Grundformeintrag (Deutsch) werden Einträge angezeigt, die mindestens eine deutsche Grundform enthalten. Die ausgewiesene Anzahl dieser Einträge – derzeit 154.099 – ist demnach die untere Grenze an verzeichneten deutschen Grundformen.
Nicht zu den deutschen Grundformen zählen Wortarten in den nachfolgend aufgeführten Kategorien:
- Alte Schreibweise
- Deklinierte Form
- Dekliniertes Gerundivum
- Erweiterter Infinitiv
- Komparativ
- Konjugierte Form
- Partizip I
- Partizip II
- Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise
- Superlativ
- Umschrift
Im Deutschen können allerdings viele Partizipien I oder Partizipien II auch als Adjektiv verwendet werden, sodass zum Beispiel der Eintrag „abgefahren“ als Grundformeintrag zählt.
Quellen:
- ↑ Helmut Glück (Herausgeber): Metzler-Lexikon Sprache. 4., aktualisierte und überarbeitete Auflage. Metzler, Stuttgart/Weimar 2010, ISBN 978-3-476-02335-3, DNB 1002407257 , Seite 254, Eintrag „Grundform“.