Hauptangeklagter (Deutsch)

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starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ Hauptangeklagter Hauptangeklagte
Genitiv Hauptangeklagten Hauptangeklagter
Dativ Hauptangeklagtem Hauptangeklagten
Akkusativ Hauptangeklagten Hauptangeklagte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ der Hauptangeklagte die Hauptangeklagten
Genitiv des Hauptangeklagten der Hauptangeklagten
Dativ dem Hauptangeklagten den Hauptangeklagten
Akkusativ den Hauptangeklagten die Hauptangeklagten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Hauptangeklagter keine Hauptangeklagten
Genitiv eines Hauptangeklagten keiner Hauptangeklagten
Dativ einem Hauptangeklagten keinen Hauptangeklagten
Akkusativ einen Hauptangeklagten keine Hauptangeklagten

Worttrennung:

Haupt·an·ge·klag·ter, Plural: Haupt·an·ge·klag·ten

Aussprache:

IPA: [ˈhaʊ̯ptʔanɡəˌklaːktɐ]
Hörbeispiele:   Hauptangeklagter (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die wegen der Hauptschuld an einem Verbrechen angeklagt wird

Weibliche Wortformen:

[1] Hauptangeklagte

Beispiele:

[1] „Letzten Endes waren es die Hauptangeklagten selbst, die Dukey zum Reden brachten.“[1]

Übersetzungen

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[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hauptangeklagter
[1] Duden online „Hauptangeklagter
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHauptangeklagter

Quellen:

  1. David Chauvel: Cosa Nostra V. Murder Inc.. Schreiber & Leser, Hamburg 2010, ISBN 978-3-941-23955-5, Seite 63.