Gebäudeeigentümer (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Gebäudeeigentümer die Gebäudeeigentümer
Genitiv des Gebäudeeigentümers der Gebäudeeigentümer
Dativ dem Gebäudeeigentümer den Gebäudeeigentümern
Akkusativ den Gebäudeeigentümer die Gebäudeeigentümer

Worttrennung:

Ge·bäu·de·ei·gen·tü·mer, Plural: Ge·bäu·de·ei·gen·tü·mer

Aussprache:

IPA: [ɡəˈbɔɪ̯dəˌʔaɪ̯ɡn̩tyːmɐ]
Hörbeispiele:   Gebäudeeigentümer (Info),   Gebäudeeigentümer (Info)

Bedeutungen:

[1] jemand, dem ein Gebäude gehört

Herkunft:

Determinativkompositum aus Gebäude und Eigentümer

Synonyme:

[1] Gebäudebesitzer, Gebäudeinhaber

Sinnverwandte Wörter:

[1] Hauseigentümer

Weibliche Wortformen:

[1] Gebäudeeigentümerin

Oberbegriffe:

[1] Eigentümer

Beispiele:

[1] „Um das Spannungsfeld des natürlichen Interessenskonflikts zwischen denjenigen, die Breitbandnetze ausbauen wollen, und Grundstücks- sowie Gebäudeeigentümern, abzumildern, sei die RTR-GmbH – per Novelle des Telekommunikationsgesetzes von Dezember 2018, die die Umsetzung der 5G-Strategie des Bundes unterstützt – beauftragt worden, entsprechende Richtsätze in einer Verordnung festzulegen.“[1]
[1] „Mit der Novelle der Hessischen Bauordnung, die im nächsten Monat in Kraft treten soll, haben Gebäudeeigentümer nun mehr Spielräume.“[2]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gebäudeeigentümer
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebäudeeigentümer
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gebäudeeigentümer
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGebäudeeigentümer
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gebäudeeigentümer

Quellen: