Fidekommis
Fidekommis (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Fidekommis | die Fidekommis |
Genitiv | des Fidekommis | der Fidekommis |
Dativ | dem Fidekommis | den Fidekommis |
Akkusativ | das Fidekommis | die Fidekommis |
Alternative Schreibweisen:
- Fideikommiss (heute wohl am gebräuchlichsten), Fideicomis, Fidekommiß
Worttrennung:
- Fi·de·kom·mis, Plural: Fi·de·kom·mis
Aussprache:
- IPA: [fidekɔˈmiː], auch [ˈfiːdekɔˌmiː], Plural: [fidekɔˈmiːs], auch [ˈfiːdekɔˌmiːs]
- Hörbeispiele: Fidekommis (Info)
- Reime: -iː, -iːs
Bedeutungen:
- [1] Recht: ein in Deutschland seit 1938 abgeschafftes Rechtsinstitut, das durch Stiftungsakt ein von der Erbmasse abgesondertes Vermögen schafft, das unveräußerlich und unteilbar ist und einer bestimmten Erbfolge unterliegt
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Fideikommiss“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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