Fidekommiß
Fidekommiß (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Fidekommiß | die Fidekommisse |
Genitiv | des Fidekommisses | der Fidekommisse |
Dativ | dem Fidekommiß | den Fidekommissen |
Akkusativ | das Fidekommiß | die Fidekommisse |
Alternative Schreibweisen:
- Fideikommiss (heute wohl am gebräuchlichsten), Fidekommis, Fideicomis
- Schweiz und Liechtenstein: Fidekommiss
Worttrennung:
- Fi·de·kom·miß, Plural: Fi·de·kom·mis·se
Aussprache:
- IPA: [fidekɔˈmɪs]
- Hörbeispiele: Fidekommiß (Info)
- Reime: -ɪs
Bedeutungen:
- [1] Recht: ein in Deutschland seit 1938 abgeschafftes Rechtsinstitut, das durch Stiftungsakt ein von der Erbmasse abgesondertes Vermögen schafft, das unveräußerlich und unteilbar ist und einer bestimmten Erbfolge unterliegt
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Fideikommiss“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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