Fürsorgepflicht
Fürsorgepflicht (Deutsch)Bearbeiten
Substantiv, fBearbeiten
Singular
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Plural
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Nominativ | die Fürsorgepflicht
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die Fürsorgepflichten
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Genitiv | der Fürsorgepflicht
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der Fürsorgepflichten
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Dativ | der Fürsorgepflicht
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den Fürsorgepflichten
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Akkusativ | die Fürsorgepflicht
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die Fürsorgepflichten
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Worttrennung:
- Für·sor·ge·pflicht, Plural: Für·sor·ge·pflich·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈfyːɐ̯zɔʁɡəˌp͡flɪçt]
- Hörbeispiele: Fürsorgepflicht (Info)
Bedeutungen:
- [1] rechtlich geregelte und/oder moralisch empfundene Aufgabe, sich um das Wohlergehen Abhängiger/Untergebener zu kümmern
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Fürsorge und Pflicht
Oberbegriffe:
- [1] Pflicht
Beispiele:
- [1] „Aber die Fürsorgepflicht in dieser Sache setzt sich dann am Ende doch nicht gegenüber den Geschäftsinteressen durch - man beschließt, das Thema zu vertagen.“[1]
ÜbersetzungenBearbeiten
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- [1] Wikipedia-Artikel „Fürsorgepflicht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fürsorgepflicht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fürsorgepflicht“
- [*] The Free Dictionary „Fürsorgepflicht“
- [1] Duden online „Fürsorgepflicht“
Quellen:
- ↑ Erich Follath: Eroberer im Niemandsland. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer Heft 1, 2016, Seite 88-95, Zitat Seite 95.