Erbsentschlagung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Erbsentschlagung die Erbsentschlagungen
Genitiv der Erbsentschlagung der Erbsentschlagungen
Dativ der Erbsentschlagung den Erbsentschlagungen
Akkusativ die Erbsentschlagung die Erbsentschlagungen

Worttrennung:

Erbs·ent·schla·gung, Plural: Erbs·ent·schla·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpsʔɛntˌʃlaːɡʊŋ]
Hörbeispiele:   Erbsentschlagung (Info)

Beispiele:

„‚Erbsentschlagung‘ oder ‚Erbverzicht‘ zugunsten einer bestimmten Person ist keine Ausschlagung im Sinne der §§ 726, 805 und 809 ABGB., sondern ein unentgeltlicher Erbverzicht, der den Vorschriften des § 1278 ABGB. unterliegt.“[1]
„Wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, kann eine sogenannte Erbsentschlagung abgegeben werden.“[2]
„Das Gesetz kennt vor allem den Erbverzicht, die Erbsentschlagung im Verlassenschaftsverfahren und die Erbunwürdigkeit.“[3]
„Auch zur Erbsentschlagung durch den Erblasser nach seiner zweiten Frau habe die dafür beweispflichtige Klägerin die Schenkungsabsicht nicht bewiesen, weshalb die der Beklagten aufgrund des Erbenübereinkommens mit ihrem Bruder eingeantworteten Liegenschaften nicht in den Schenkungspflichtteil der Klägerin einzurechnen seien.“[4]
übertragen: „Niemand verlangt von der Sozialistischen Partei, daß sie eine Erbsentschlagung ihrer 16 Regierungsjahre vornimmt.“[5]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Erbentschlagung.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Quellen: