Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

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Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Genitiv der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Dativ der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Akkusativ die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Worttrennung:

Erb·schaft·steu·er-Durch·füh·rungs·ver·ord·nung, kein Plural

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht, Deutschland: Verordnung, die die detaillierten Anzeigepflichten gegenüber dem Erbschaftsteuerfinanzamt gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes konkretisiert

Abkürzungen:

[1] ErbStDV

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Erbschaftsteuer und Durchführungsverordnung

Oberbegriffe:

[1] Verordnung

Beispiele:

[1] „Die Rechtsgrundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer finden sich • im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG), • in der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV), • im Bewertungsgesetz (BewG), • in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 […]“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „"Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung"

Quellen:

  1. Holger Rüttenauer: #steuernkompakt Erbschaftsteuer. Schäffer-Poeschel, 2020, ISBN 3791046225 (zitiert nach Google Books).