Singular Plural
Nominativ der Ehename die Ehenamen
Genitiv des Ehenamens der Ehenamen
Dativ dem Ehenamen den Ehenamen
Akkusativ den Ehenamen die Ehenamen

Worttrennung:

Ehe·na·me, Plural: Ehe·na·men

Aussprache:

IPA: [ˈeːəˌnaːmə]
Hörbeispiele:   Ehename (Info)

Bedeutungen:

[1] gemeinsamer Nachname von Eheleuten (der gegebenenfalls auch noch nach der Ehe weitergeführt wird)

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Ehe und Name

Synonyme:

[1] Familienname

Sinnverwandte Wörter:

[1] Lebenspartnerschaftsname

Gegenwörter:

[1] Geburtsname, Ledigname

Oberbegriffe:

[1] Name

Beispiele:

[1] „Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.“[1]
[1] „Ihren Ehenamen führte sie weiterhin, die standesbewusste Dame wollte »Baroness Blixen« bleiben.“[2]
[1] „Als persönlichen Begleitnamen kann der Eheschließende, dessen bisheriger Geburtsname nicht zum Ehenamen wird, seinen alten Geburtsnamen mit Bindestrich dem Ehenamen voranstellen (…).“[3]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Ehename
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ehename
[1] Duden online „Ehename

Quellen:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (§ 1355). In: Gesetze im Internet. Abgerufen am 2. November 2022.
  2. Katharina Stegelmann: Baroness auf Löwenjagd. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer Heft 1, 2016, Seite 126-127, Zitat Seite 127.
  3. Gerhard Koß: Namenforschung. Eine Einführung in die Onomastik. Niemeyer, Tübingen 1990, ISBN 3-484-25134-4, Seite 56. Kursiv gedruckt: Begleitnamen.