Diskussion:Verwaltungsakt
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten …“ (Beispiel)
„Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten …“ (Beispiel)
BearbeitenIst das ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt oder gegen eine Verwaltungsakte? --Peter -- 12:50, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Hm..., ich denke nicht, dass man gegen eine Verwaltungsakte einen Widerspruch einlegen kann... ;o) Außerdem ergibt sich der Sinn doch aus dem vollständigen Satz, oder? Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:55, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Natürlich, aber müsste es dann nicht „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakte …“ heißen? Gruß, Peter -- 13:06, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Was manche Leute für Langeweile haben über jeden Senf zu diskutieren … - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 13:08, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Ihr habt recht (bzw. Recht), das gegen regiert den Akkusativ, das von aber den Dativ. Danke euch beiden, Peter -- 13:12, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Was manche Leute für Langeweile haben über jeden Senf zu diskutieren … - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 13:08, 8. Dez. 2017 (MEZ)
- Natürlich, aber müsste es dann nicht „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakte …“ heißen? Gruß, Peter -- 13:06, 8. Dez. 2017 (MEZ)