Diskussion:Bundespolizei

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt zum Plural

zum Plural Bearbeiten

Falls jemand den Plural bezweifelt (den ich eben hinzugefügt habe), lege ich hier schon mal einen Ort für die Diskussion an. Immerhin gibt das DWDS einen Plural an, auch keine andere Referenz sagt explizit, dass es keinen Plural gibt. Canoo kennt das Wort außerdem nicht. Bsp.: w:Liste_der_Bundespolizeien_in_den_Vereinigten_Staaten oder „Ausnahmsweise gibt es darüber hinaus drei Bundespolizeien, nämlich den Bundesgrenzschutz und das Bundeskriminalamt sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz“fachzeitungen.de. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 14:13, 13. Mai 2017 (MESZ)Beantworten

Ich sehe da überhaupt kein Problem. Warum sollten sich denn z. B. die Chefs der Bundespolizeien befreundeter Staaten nicht gelegentlich zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch treffen? Aber mal ganz nebenbei, das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt meines Wissens keine polizeilichen Aufgaben wahr. Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:37, 13. Mai 2017 (MESZ)Beantworten
Nach dieser Änderung ergibt „auch keine andere Referenz sagt explizit, dass es keinen Plural gibt“ keinen Sinn mehr. Im Übrigen bin ich der Meinung von Udo T. und habe mittlerweile umseitig auch schon ein Zitat mit Plural angegeben. Gruß euch beiden, Peter -- 14:56, 13. Mai 2017 (MESZ)Beantworten
Die doppelte Negation in dem Satz ist wirklich verwirrend, eigentlich war das als weiteres Argument für den Plural gedacht, also dass in keiner Referenz explizit verzeichnet ist, dass der Begriff keinen Plural bildet. Aber Schwamm drüber, der Sachverhalt ist ja erledigt. - Grüße, MoC ~meine Nachrichtenseite~ 17:23, 13. Mai 2017 (MESZ)Beantworten
Ja, Du hast recht (Recht), es ergibt einen Sinn, wenn auch einen leicht anderen – den ich beim schnellen Lesen nicht verstanden hatte. Schwamm drüber, der Sachverhalt ist ja erledigt. --Peter -- 17:27, 13. Mai 2017 (MESZ)Beantworten
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