BinSchG
BinSchG (Deutsch)
BearbeitenBedeutungen:
Beispiele:
- [1] „Im Schifffahrtsrecht ist der Berge- oder Hilfslohn in der Binnenschifffahrt der Entgelt für die Rettung eines Binnenschiffs oder dessen Ladung aus einer Schiffsgefahr (§ 93 BinSchG).“[1]
Übersetzungen
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- [1] Wikipedia-Artikel „BinSchG“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Hilfslohn#Sonstiges“