Bedeutungen:

[1] Bewertungsgesetz

Beispiele:

[1] „Im Bewertungsrecht nach § 143 Abs. 3 BewG ist die Hofstelle diejenige Stelle, von der aus landwirtschaftliche Flächen ordnungsgemäß nachhaltig bewirtschaftet werden, wobei Betriebswohnungen und Wohnteil nicht zur Hofstelle zählen (also nur Ställe, Scheunen, Werkstatt, Garagen).“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „BewG
[1] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8, Seite 48

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Hofstelle#Deutschland