BewG
BewG (Deutsch)
BearbeitenBedeutungen:
- [1] Bewertungsgesetz
Beispiele:
- [1] „Im Bewertungsrecht nach § 143 Abs. 3 BewG ist die Hofstelle diejenige Stelle, von der aus landwirtschaftliche Flächen ordnungsgemäß nachhaltig bewirtschaftet werden, wobei Betriebswohnungen und Wohnteil nicht zur Hofstelle zählen (also nur Ställe, Scheunen, Werkstatt, Garagen).“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Bewertungsgesetz
- [1] Wikipedia-Artikel „BewG“
- [1] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8 , Seite 48
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Hofstelle#Deutschland“