Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Beitragsbemessungsgrenze | die Beitragsbemessungsgrenzen |
Genitiv | der Beitragsbemessungsgrenze | der Beitragsbemessungsgrenzen |
Dativ | der Beitragsbemessungsgrenze | den Beitragsbemessungsgrenzen |
Akkusativ | die Beitragsbemessungsgrenze | die Beitragsbemessungsgrenzen |
Worttrennung:
- Bei·trags·be·mes·sungs·gren·ze, Plural: Bei·trags·be·mes·sungs·gren·zen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] in Deutschland: Grenzgröße, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen
Herkunft:
- zusammengesetzt aus Beitrag und Bemessungsgrenze
Synonyme:
- [1] in Österreich: Höchstbeitragsgrundlage
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die einzelnen Versicherungszweige nicht einheitlich hoch.
- [1] „Verspricht ein Arbeitgeber für den Teil des Einkommens des Arbeitnehmers, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, eine zusätzliche Versorgung bis zu 75 Prozent des vereinbarten ruhegehaltsfähigen Einkommens, und behält er sich vor, die Höhe des ruhegehaltsfähigen Einkommens günstiger als bisher festzusetzen, so kann eine solche Zusage dahin ausgelegt werden, daß der Arbeitgeber bei steigenden Beitragsbemessungsgrenzen das ruhegehaltsfähige Einkommen nach billigem Ermessen erhöhen muß, damit die betriebliche Versorgung nicht ausgezehrt wird.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Wikipedia-Artikel „Beitragsbemessungsgrenze“
Quellen: