AtG (Deutsch) Bearbeiten

Abkürzung Bearbeiten

Nebenformen:

AtomG

Bedeutungen:

[1] Atomgesetz

Beispiele:

[1] „Abweichend von den Bestimmungen des Pariser Übereinkommens ist die Haftung des Anlageninhabers nach § 31 Abs. 1 AtG grundsätzlich unbegrenzt.“[1]

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „AtG
[1] Hildebert Kirchner, Dietrich Pannier: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-336-8, Seite 28

Quellen:

  1. Anne Kaiser: Haftung für Gefahrguttransporte in Europa. Zur außervertraglichen Haftung für Gefahrguttransporte zu Lande, zu Wasser und mit Luftfahrzeugen. Universitätsverlag Göttingen, 2010. ISBN 978-3941875586. Seite 214