Annahmeerklärung
Annahmeerklärung (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Annahmeerklärung | die Annahmeerklärungen |
Genitiv | der Annahmeerklärung | der Annahmeerklärungen |
Dativ | der Annahmeerklärung | den Annahmeerklärungen |
Akkusativ | die Annahmeerklärung | die Annahmeerklärungen |
Worttrennung:
- An·nah·me·er·klä·rung, Plural: An·nah·me·er·klä·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈannaːməʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Annahmeerklärung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Erklärung der Annahme
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Annahme und Erklärung
Oberbegriffe:
- [1] Erklärung
Beispiele:
- [1] „Das Angebot des V darf aber zum Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung nicht bereits erloschen gewesen sein (§§ 146 ff. BGB). Das wäre der Fall, wenn die Annahme nicht rechtzeitig erklärt worden wäre (§ 146 2. Fall BGB).“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Erklärung der Annahme
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Annahmeerklärung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Annahmeerklärung“
- [1] Duden online „Annahmeerklärung“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Annahmeerklärung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Annahmeerklärung“
Quellen:
- ↑ Rolf Stober (Hrsg.): Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht. Grundzüge des Wirtschaftsprivat-, Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsstrafrechts. W. Kohlhammer, Stuttgart 2007. ISBN 978-3170199569. Seite 59