Akkusationsprinzip (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Akkusationsprinzip
Genitiv des Akkusationsprinzips
Dativ dem Akkusationsprinzip
Akkusativ das Akkusationsprinzip

Worttrennung:

Ak·ku·sa·ti·ons·prin·zip, kein Plural

Aussprache:

IPA: [akuzaˈt͡si̯oːnspʁɪnˌt͡siːp]
Hörbeispiele:   Akkusationsprinzip (Info)
Reime: -oːnspʁɪnt͡siːp

Bedeutungen:

[1] Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens, wonach Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe wahrgenommen werden müssen

Beispiele:

[1] Das Akkusationsprinzip ist Teil der Offizialmaxime.
[1] „Das Akkusationsprinzip […], auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens.“[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Akkusationsprinzip
[1] Duden. Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4., aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, Stichwort: „Akkusationsprinzip“. ISBN 3-411-04164-1.

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Akkusationsprinzip“ vom 19. April 2012, 18:34