Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Abgeltungssteuer | die Abgeltungssteuern |
Genitiv | der Abgeltungssteuer | der Abgeltungssteuern |
Dativ | der Abgeltungssteuer | den Abgeltungssteuern |
Akkusativ | die Abgeltungssteuer | die Abgeltungssteuern |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Ab·gel·tungs·steu·er, Plural: Ab·gel·tungs·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈapɡɛltʊŋsˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Abgeltungssteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Quellensteuer auf Kapitalerträge
Beispiele:
- [1] […] „seit Anfang dieses Jahres gilt die Abgeltungssteuer, nach der private Kapitalerträge nur noch mit generell 25 Prozent statt mit dem persönlichem Steuersatz von 42 Prozent zu versteuern sind.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Abgeltungsteuer“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
- [1] Wikipedia-Artikel „Abgeltungssteuer“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeltungssteuer“
Quellen: