überreichlich (Deutsch)

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Positiv Komparativ Superlativ
überreichlich überreichlicher am überreichlichsten
Alle weiteren Formen: Flexion:überreichlich

Worttrennung:

über·reich·lich, Komparativ: über·reich·li·cher, Superlativ: am über·reich·lichs·ten

Aussprache:

IPA: [ˈyːbɐˌʁaɪ̯çlɪç]
Hörbeispiele:   überreichlich (Info)

Bedeutungen:

[1] mehr als reichlich

Beispiele:

[1] „Die Schlachthöfe werden augenblicklich mit Vieh überreichlich versorgt.“[1]
[1] „Es kann also durchaus vorkommen, daß, nach „Kalorien“ gemessen, die Nahrungszufuhr, ausreichend, ja sogar überreichlich ist und dennoch lebensbedrohende Allgemeinstörungen auftreten, weil die Nahrung überwiegend aus Kohlehydraten (Kartoffeln und Brot) besteht, während Eiweiß (also Milch, Käse, Eier, Fleisch) und Fett in völlig unzureichenden Mengen, zugeführt werden.“[2]
[1] „Wir haben uns in Deutschland innerhalb von dreißig Jahren drei Staatsuntergänge geleistet, nicht einfache Regierungswechsel, oder Personalrevolutiönchen, sondern wirkliche Zusammenbrüche grundverschiedene politischer – Gesamtsysteme. Das ist ein überreichliches „Stirb und Werde“, ein Wandlungsrekord, der hinsichtlich unseres Talents zur Politik skeptisch stimmen muß.“[3]

Übersetzungen

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[1] Duden online „überreichlich
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „überreichlich
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalüberreichlich
[1] The Free Dictionary „überreichlich

Quellen:

  1. Kurze Wirtschaftsmeldungen. In: Zeit Online. Nummer 41, 28. November 1946, ISSN 0044-2070 (Seite 1, 6. Absatz. Politik: Großbritannien; Papierindustrie; Wasserstraße; England; Japan; Kanada., „überreichlich“ URL, abgerufen am 23. November 2013).
  2. F. H. Rein: Hunger, physiologisch und politisch. In: Zeit Online. Nummer 05, 30. Januar 1947, ISSN 0044-2070 (Seite 1, 2. Absatz. Europa; Göttingen; Mitteleuropa., „überreichlich“ URL, abgerufen am 23. November 2013).
  3. Ernst Friedlaender: Reaktion. In: Zeit Online. Nummer 26, 26. Juni 1947, ISSN 0044-2070 (Seite 1, 6. Absatz. CDU; KPD; SPD; Bundestag; Faschismus; Weimar., „überreichliches“ URL, abgerufen am 23. November 2013).