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Anmerkung:

Im Duden, Die deutsche Rechtschreibung und im Österreichischen Wörterbuch wird diese Abkürzung getrennt ‚a. a. O.‘ geschrieben.

Bedeutungen:

[1] Abkürzung beim Zitieren:am angegebenen Ort“ / „am angeführten Ort[e]“

Beispiele:

[1] (Fußnote:) „8 Schneider Hans, a.a.O., S 347ff […]“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag a. a. O..
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
[1] abkuerzungen.de „a.a.O.
[1] a.a.O. Juristische Abkürzung. In: JuraForum. 11. Juni 2024, abgerufen am 14. August 2024.

Quellen:

  1. Babak Fahimi Shemrani: Legislative Rechtserzeugung. Funktionen des Gesetzes im gewaltengeteilten Staat. 1. Auflage. GRIN Verlag, München 2010, ISBN 978-3-640-70587-0, Seite 2, Anmerkung 8 (Google Books, abgerufen am 14. August 2024).