Kinderzulage (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Kinderzulage die Kinderzulagen
Genitiv der Kinderzulage der Kinderzulagen
Dativ der Kinderzulage den Kinderzulagen
Akkusativ die Kinderzulage die Kinderzulagen

Worttrennung:

Kin·der·zu·la·ge, Plural: Kin·der·zu·la·gen

Aussprache:

IPA: [ˈkɪndɐˌt͡suːlaːɡə]
Hörbeispiele:   Kinderzulage (Info)

Bedeutungen:

[1] eine von der Rentenversicherung (oder anderen Sozialversicherungen) gewährte Zulage für Personen, die ein oder mehrere Kinder haben

Beispiele:

[1] Die Kinderzulage in der Rentenversicherung beträgt für die ersten beiden Kinder je 90 DM, für jedes weitere Kind 120 DM jährlich.[1]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Kinderzulage
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderzulage
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKinderzulage
[1] The Free Dictionary „Kinderzulage
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kinderzulage
[1] Duden online „Kinderzulage
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzulagen“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzulagen“