Kinderzulage
Kinderzulage (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kinderzulage | die Kinderzulagen |
Genitiv | der Kinderzulage | der Kinderzulagen |
Dativ | der Kinderzulage | den Kinderzulagen |
Akkusativ | die Kinderzulage | die Kinderzulagen |
Worttrennung:
- Kin·der·zu·la·ge, Plural: Kin·der·zu·la·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪndɐˌt͡suːlaːɡə]
- Hörbeispiele: Kinderzulage (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine von der Rentenversicherung (oder anderen Sozialversicherungen) gewährte Zulage für Personen, die ein oder mehrere Kinder haben
Beispiele:
- [1] Die Kinderzulage in der Rentenversicherung beträgt für die ersten beiden Kinder je 90 DM, für jedes weitere Kind 120 DM jährlich.[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Kinderzulage“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderzulage“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kinderzulage“
- [1] The Free Dictionary „Kinderzulage“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kinderzulage“
- [1] Duden online „Kinderzulage“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzulagen“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzulagen“