Diskussion:vertraglich

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Alexander Gamauf in Abschnitt „i. d. R.“ …

„i. d. R.“ … Bearbeiten

… ist umseitig in der Bedeutung mit seinem Eintrag verlinkt. Ist es in diesem Kontext als Abkürzung akzeptierbar? Gruß in die Runde, Peter -- 12:30, 16. Dez. 2017 (MEZ)Beantworten

Da diese Form dem Grundsatz: „In den Einträgen werden Abkürzungen ausgeschrieben.“ (Siehe {{Hauptseite/Hinweise}}) widerspricht, habe ich die Stelle im Eintrag ausgeschrieben. Gruß --Alexander Gamauf (Diskussion) 13:08, 16. Dez. 2017 (MEZ)Beantworten
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