Diskussion:im Zweifel für den Angeklagten
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Wikipedia-Artikel
Wikipedia-Artikel
BearbeitenDas gleichnamige Lemma im Schwesterprojekt ist aktuell kein Artikel, sondern eine Weiterleitung auf In dubio pro reo, diese kann m. E. nicht als Beleg für die Herkunft dienen. Peter, 20:10, 20. Jan. 2022 (MEZ)