Diskussion:freilassen
Diskussionsbeitrag
BearbeitenWarum sind hier eigentlich zwei Bedeutungen? Einen "Sklave" ist ja wohl auch ein "Lebewesen" und aus der "Sklaverei entlassen" ist doch das gleiche wie "in die Freiheit entlassen". Als ich dies das erste mal las fand ich das irgendwie nicht so...angebracht. Deswegen bin ich nur für die erste Bedeutung. Oder was meint ihr? Andy21 ~(_8^(|) 01:53, 26. Jul 2007 (CEST)
Oder man mach es halt noch differenzierter. Sprich Tiere, Menschen und so weiter. Andy21 ~(_8^(|) 01:56, 26. Jul 2007 (CEST)
- Die Unterscheidung zwischen [1] und [2] ist deshalb gerechtfertigt, weil es verschiedene Oberbegriffe gibt. Bei der zweiten Bedeutung handelt es sich um den juristischen Begriff der Freilassung (im römischen Recht manumissio → la), die dazu führt, dass die aus der Sklaverei, Leibeigenschaft und dergleichen entlassene Person Rechte eines freien Staatsbürgers erlangt. Diese Situation kann nicht als Unterfall der Freilassung eines gefangenen wildlebenden Tieres oder auch einer gekidnappten Person betrachtet werden, sondern stellt einen eigenen Lebenssachverhalt dar. --Alexander Gamauf (Diskussion) 11:38, 15. Jul 2009 (MESZ)