Diskussion:ablegen
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Bedeutung [6]
Bedeutung [6]
BearbeitenDerzeit „auf schriftliche oder mündliche Weise etwas, was von dem Betreffenden als Beweis für etwas gefordert wird“. Irgendwie fehlt mir da das Verb. Sie wurde bei der Erstellung des Eintrags von Akinom am 16. Mai 2007 so formuliert. Am 6. März 2015 wurde ein Beispiel dazu angegeben, Referenzen wurden bis heute nicht zugeordnet. -- Peter 07:33, 28. Apr. 2019 (MESZ)