Diskussion:Volksschule

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Diskussionsbeitrag

Diskussionsbeitrag Bearbeiten

Der Begriff "Volksschule" ist in der Schweiz nicht veraltet, sondern in vielen deutschsprachigen Kantonen die übliche Bezeichnung für die Schulen der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I). Siehe zum Beispiel: Volksschulamt des Kantons Zürich oder Volksschulgesetz des Kantons Bern --Eugen Müller (Diskussion) 14:42, 21. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten

So steht es doch auch umseitig: Bedeutung [3]. „Veraltet“ bezieht sich nur auf Bedeutung [1], also auf die Bundesrepublik. Gruß, Peter -- 15:16, 21. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Das liegt daran, Peter, weil Eugen die Bedeutung selbst neu ergänzt hat. Deswegen ist es jetzt schon vorhanden. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 16:59, 21. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Dann hat er ja das Problem selbst gelöst und alles ist in Ordnung. Ich pflege in solchen Fällen auf der Diskussionsseite einen Vermerk anzubringen, dass der Missstand behoben ist. Danke für Deine Antwort und weiterhin viel Spaß. Peter -- 17:27, 21. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
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