Prozesse entstehen nicht aus dem Nichts Bearbeiten

Prozesse entstehen nicht aus dem Nichts, ein wesentliches Merkmal ist ein auslösendes Ereignis.
Auslösendes Ereignis eines Strafprozesses ist Anklageerhebung,
Aktivitäten sind z.B: Zeugenvernehmung, Anhörung von Gutachtern, Ortstermine,...
Zwischenzustände: Ende der Beweisaufnahme, ....
Regularien (Prozessbescheibungen) sind StPO, StGB,
Endzustand: Das Urteil ist verkündet.
Somit fällt auch der juristische Prozessbegriff unter die allgemeine Beschreibung.
--Carlotto 12:35, 9. Feb 2008 (CET)

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